Jein: Im Vertrag wird der Betrag für die Schlussrate bzw. den Ballon eingetragen. Die Höhe wird auf Grundlage von standardisierten Werten berechnet, etwa der typischen Fahrleistung über die Laufzeit. Allerdings muss diese Zahl nicht zwingend deckungsgleich mit dem Betrag sein, der am Ende tatsächlich als Schlussrate zu zahlen ist.
Das Fahrzeug wird vor der Rückgabe sorgfältig begutachtet. Ist der Wert geringer als vorausberechnet, wird die Schlussrate größer. Tatsächlich kann sich dadurch nicht nur die Schlussrate verteuern, die generelle Rückgabe des Fahrzeugs kann unmöglich werden, wenn es sich dann nicht in einem altersgemäßen, aber gepflegten Zustand befindet. Leider wird dieser Umstand von Händlern oftmals recht subjektiv bewertet.