SCHUFA-Löschfristen: Das müssen Sie wissen

Mahnbescheide, fehlende Zahlungen und offene Rechnungen – all das wirkt sich negativ auf Ihre SCHUFA-Datei aus und kann zu einem Problem werden, wenn es darum geht, dass Sie einen Kredit aufnehmen oder einen neuen Mietvertrag unterzeichnen wollen. Die SCHUFA darf Ihre Daten jedoch nicht ewig speichern. Welche Löschfristen der SCHUFA es gibt und wie Sie veraltete oder fehlerhafte Einträge entfernen lassen können, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste zu den Löschfristen der SCHUFA

  • Die Löschfristen der SCHUFA beginnen erst, wenn offene Positionen beglichen sind.
  • Fehlerhafte oder veraltete Einträge können Sie löschen lassen. Die Änderungen tauchen jedoch erst im nächsten Quartal auf.
  • Für verschiedene Einträge gelten unterschiedlich lange SCHUFA-Löschfristen.

Folgende Daten speichert die SCHUFA

Die SCHUFA sammelt und speichert bestimmte persönliche und wirtschaftliche Informationen über Personen, um bei Bedarf Auskunft über deren Bonität oder Kreditwürdigkeit zu geben. Neben persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse werden Daten zum Zahlungsverhalten und zur Vertragstreue erfasst. Sowohl positive als auch negative Einträge beeinflussen den SCHUFA-Score, der Aussagen über die Bonität erlaubt. Was nicht erfasst wird, sind Auskünfte zum Vermögen oder Gehalt.

Möchten Sie einen Kredit abschließen, fordert das jeweilige Institut die Daten der SCHUFA an. Auch bei Kauf-, Leasing- oder Mietverträgen kann eine SCHUFA-Auskunft eingeholt werden. Nach Vertragsabschluss werden diese Informationen von dem Unternehmen an die SCHUFA übermittelt, was sich auf den persönlichen Bonitätsscore auswirkt. Die bei der SCHUFA gespeicherten Daten umfassen unter anderem Informationen zu Krediten, Leasingverträgen, Kreditanfragen, Kaufverträgen, Girokonten, Kreditkarten und Handyverträgen. Je nach Position gibt es unterschiedliche SCHUFA-Löschfristen.

Kreditvergleich statt Kreditanfrage

Wenn Sie einen Kredit benötigen, ist es ratsam, vorab die verschiedenen Angebote zu vergleichen, um die für Sie passenden Konditionen zu finden. Stellen Sie eine Kreditanfrage, wird dies von der SCHUFA gespeichert und kann sich negativ auf Ihre Bonität auswirken. Greifen Sie stattdessen lieber zum Kreditvergleich von FINANZCHECK.com. Dabei handelt es sich nicht um eine Kreditanfrage, sondern um eine Konditionsanfrage, die SCHUFA-neutral abläuft.

Diese SCHUFA-Löschfristen gelten

Wie überall, gelten auch bei der SCHUFA die nach der DSGVO gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen beziehungsweise Speicherfristen. Vereinfacht heißt das, dass Mahnbescheide oder Informationen über Zahlungsausfälle nicht ewig in Ihrer SCHUFA-Datei auftauchen dürfen. Wichtig ist allerdings, dass die Löschfrist der SCHUFA erst beginnt, wenn Sie die offenen Zahlungen beglichen haben. Eine vollständige Liste finden Sie auf www.schufa.de unter Löschfristen.

12 Monate Frist

Zu den Daten, die nach 12 Monaten gelöscht werden, gehören Kreditanfragen. Da die SCHUFA Kreditanfragen speichert, sollten Sie darauf verzichten, zu viele in kurzer Zeit hintereinander zu stellen. Das wirkt sich negativ auf Ihren Score aus. Wenn Sie planen, einen Kredit aufzunehmen, lohnt es sich, im Vorfeld unverbindlich und kostenlos Kredite zu vergleichen, da es sich hierbei nur um eine Konditionsanfrage handelt. Diese fällt zwar ebenfalls unter die SCHUFA-Löschfristen von 12 Monaten, ist jedoch nicht sichtbar bei Bonitätsabfragen. Daher ist es ratsam, auf eine Konditionsanfrage zu bestehen, statt direkt eine Kreditanfrage zu stellen.

3 Jahre Frist

Mit Ablauf von 3 Jahren nach der Tilgung werden fällige Kreditforderungen gelöscht. Ebenso verhält es sich mit Giro- oder Kreditkartenkonten. Die Informationen bleiben 3 Jahre nach Auflösung in Ihrer SCHUFA-Datei. Gleiches gilt für beglichene Mahnungen oder Inkassofälle; diese bleiben ebenfalls für 3 Jahre gespeichert. Bei Informationen über eine Restschuldbefreiung infolge einer Insolvenz gibt es seitens der SCHUFA eine Löschung bereits 6 Monate nach der beglichenen Forderung statt wie vorher nach 3 Jahren. Da das Insolvenzverfahren selbst jedoch mehrere Jahre dauert, verlängert sich der Zeitraum, bis der Eintrag über die Privatinsolvent aus Ihrer SCHUFA-Datei verschwindet.

Fragen zum Kreditvergleich?

Möchten Sie einen Kredit aufnehmen, sind sich aber noch unsicher in Sachen Laufzeit, monatlicher Rate und Zinsen? Unsere Experten von FINANZCHECK.com helfen Ihnen bei Fragen rund um den Kreditvergleich und finden mit Ihnen zusammen das passende Angebot und Ihren Wunschkredit.

Rufen Sie die FINANZCHECK-Kreditspezialisten an unter der 0800 433 88 77 (Mo – So: 8 – 20 Uhr)

Restschuldbefreiung: SCHUFA löscht sie jetzt schon nach 6 Monaten

Bezüglich der Restschuldbefreiung haben sich die SCHUFA-Löschfristen im April 2023 von 3 Jahren auf 6 Monate verkürzt. Mit sofortiger Wirkung wurden alle Einträge, die eine Restschuldbefreiung betreffen und länger als 6 Monate gespeichert waren, gelöscht. Alle damit verbundenen Schulden wurden und werden dank der Tatsache, dass es neue Löschfristen der SCHUFA gibt, ebenso automatisch gelöscht.
Falls Sie sichergehen wollen, dass Ihre Daten korrekt gespeichert sind und eine ältere Restschuldbefreiung gelöscht ist, können Sie einmal jährlich kostenlos eine SCHUFA-Auskunft anfordern. Sollten Ihnen dabei veraltete oder fehlerhafte Forderungen auffallen, können Sie einen Antrag auf Löschung stellen.

Das beeinflusst Ihren SCHUFA-Score negativ

Die SCHUFA sammelt Daten wie Mahnbescheide, Insolvenzanträge, Kreditanfragen, Zwangsvollstreckungen beziehungsweise Einträge in Schuldnerverzeichnissen, die Ihren Score verschlechtern. Überprüfen Sie Ihre Datei und lassen Sie fehlerhafte oder veraltete Einträge löschen, damit sie zur nächsten Aktualisierung nicht mehr auftauchen. Ist eine Position streitig, muss der SCHUFA-Eintrag ungeachtet der Löschfristen sofort gelöscht werden.

Datenspeicherung der SCHUFA und DSGVO: Passt das zusammen?

Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, hat mit Inkrafttreten im Mai 2018 das vorher geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) abgelöst. Die DSGVO gilt nicht nur bundes-, sondern europaweit und dient damit der Vereinheitlichung der europäischen Datenschutzbestimmungen.

Artikel 17 der DSGVO behandelt speziell das „Recht auf Vergessenwerden“, welches eine dauerhafte Speicherung personenbezogener digitaler Daten verbietet. Die SCHUFA ist von dem „Recht auf Vergessenwerden“ zwar nicht vollkommen ausgeschlossen, bildet jedoch als Auskunftei eine Ausnahme, da sie Ihre Daten rechtmäßig erhebt. Doch auch der Verwendung der Daten aus den SCHUFA-Akten sind Grenzen gesetzt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil von Dezember 2023 entschieden, dass die SCHUFA den Score von Privatpersonen nur an Unternehmen weitergeben darf, wenn sie sicherstellt, dass die Unternehmen die Kreditwürdigkeit auch mit anderen Daten überprüfen und nicht ausschließlich anhand des SCHUFA-Scores entscheiden. Zudem unterliegen die Daten den festgelegten SCHUFA-Löschfristen.

Weitere Informationen bezüglich DSGVO und SCHUFA finden Sie auf der offiziellen Website, schufa.de – die Löschfristen werden dort ebenso aufgeführt.

Wie sind die Löschfristen der SCHUFA geregelt?

Vor Inkrafttreten der DSGVO war das BDSG für die Regelung der Rechte und Pflichten von Auskunfteien zuständig. Die klaren Zeitvorgaben für Datenüberprüfungen und SCHUFA-Löschfristen fielen durch das neue Gesetz weg. Stattdessen waren die Auskunfteien nun selbst dafür verantwortlich, geeignete Fristen zu finden.
Der Auskunfteien-Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ hat daraufhin einen „Code of Conduct“ ausgearbeitet, der die Prüf- und Speicherfristen für persönliche Daten festlegt. Genehmigt wurde dieser „Code of Conduct“ von den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.

In drei Schritten veraltete oder fehlerhafte SCHUFA-Einträge löschen lassen

Haben Sie Schwierigkeiten, einen Kredit zu bekommen oder bestimmte Optionen wie der Kauf auf Rechnung bleiben Ihnen verwehrt, kann es an Ihrer SCHUFA-Datei liegen. Wenn Sie jedoch Ihren Zahlungsaufforderungen immer nachgekommen sind, keine Mahnungen verpasst haben und auch kein Insolvenzverfahren durchlaufen, haben sich möglicherweise falsche SCHUFA-Einträge in Ihre Datei geschlichen. Das gilt ebenso für Positionen wie abbezahlte Kredite oder gekündigte Konten, die fälschlicherweise nach den offiziellen Löschungsfristen noch in Ihrer SCHUFA aufgeführt werden. Um fehlerhafte oder veraltete Einträge löschen zu lassen, befolgen Sie diese drei Schritte:

Sie haben einmal jährlich das Recht Ihre SCHUFA-Auskunft kostenlos einzuholen und zu überprüfen. Fehlerhafte oder veraltete Einträge können so korrigiert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie Ihre gespeicherten privaten Daten überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren lassen können.

Schildern Sie hierzu der SCHUFA, weshalb es sich um einen falschen Eintrag handelt. Ideal ist es, wenn Sie Ihre Aussage mit den entsprechenden Unterlagen belegen können.

Die SCHUFA korrigiert die Fehler in der Regel, nachdem sie Kontakt zu den Unternehmen aufgenommen hat, welches Ihre Daten bereitgestellt hat. Stellt sich heraus, dass Ihre Beanstandung rechtens war und es sich wirklich um einen Fehler handelt, wird dieser schnellstmöglich korrigiert oder die Position aus Ihrer Datei entfernt.

Gute Konditionen dank besserem SCHUFA-Score

Wenn Sie einen Kredit aufnehmen möchten, ist ein guter SCHUFA-Score ausschlaggebend. Je besser Ihre Bonität ist, desto höher sind die Chancen, dass Sie Ihren Wunschkredit zu den passenden Konditionen erhalten. Mit einem unverbindlichen Kreditvergleich bekommen Sie einen Überblick über Laufzeiten, Raten und Zinsen. Ihre Kreditwürdigkeit ist hierbei ausschlaggebend, was die Höhe der Zinsen anbelangt.

Vorzeitige SCHUFA-Datenlöschung: In diesen Fällen geht das

Es gibt gewisse Ausnahmesituationen, die die Löschfristen der SCHUFA umgehen und eine vorzeitige Löschung der Daten erlauben.

Falscheinträge

Der Begriff „Falscheinträge“ bezieht sich beispielsweise auf bereits beglichene Forderungen, die noch als offene Positionen ausgewiesen sind. Können Sie nachweisen, dass Sie den Betrag bereits zurückgezahlt haben, muss der fehlerhafte Eintrag sofort gelöscht werden.

Gerichtsdaten

Es ist möglich, Gerichtsdaten vorzeitig löschen zu lassen, wenn die Zahlungen geleistet sind, der oder die Gläubiger dem zugestimmt haben und eine amtsgerichtliche Löschurkunde ausgestellt wurde, die dies bestätigt.

Titulierte Forderungen

Eine Forderung ist dann eine „titulierte Forderung“, wenn ein Gericht die Gültigkeit bestätigt hat. In der Regel dauert es 30 Jahre, bis eine solche Forderung verjährt ist. Können Sie nachweisen, dass Sie eine offene titulierte Forderung vollständig beglichen haben, und das Amtsgericht bestätigt dies, ist eine vorzeitige Löschung möglich, wenn der oder die Gläubiger zustimmen.

Zwei Mahnungen – dann negativer SCHUFA-Eintrag

Können Sie Ihrer Zahlungsverpflichtung aus diversen Gründen einmal nicht sofort nachkommen, heißt das nicht, dass Sie sofort einen negativen SCHUFA-Eintrag zu befürchten haben. Erst nach zwei Mahnungen kann es zu einem negativen Eintrag kommen. Die beiden Mahnungen werden im Abstand von 8 Wochen verschickt. Versäumen Sie es auch nach der zweiten Mahnung den offenen Betrag zu begleichen, wirkt sich das negativ auf Ihren SCHUFA-Score aus.

FAQ zum Thema Löschfristen der SCHUFA

Ja, wenn es sich um veraltete oder fehlerhafte Einträge handelt, können Sie einen Antrag auf Löschung bei der SCHUFA stellen. Ob Ihre SCHUFA-Datei fehlerhaft ist, können Sie anhand der SCHUFA-Auskunft einsehen. Erweist sich Ihre Beschwerde als berechtigt oder es handelt sich um eine strittige Forderung, muss der Eintrag sofort gelöscht werden.

Je nach Eintrag speichert die SCHUFA Ihre Daten für einen Zeitraum von 1 bis 10 Jahre. Die meisten Einträge werden nach 3 Jahren gelöscht, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nachgekommen sind, beispielsweise bei einem Ratenkauf. Wichtig: Die SCHUFA-Fristen zur Löschung beginnen erst, wenn die letzte Zahlung erfolgt ist.

Fehlerhafte Einträge können mehrere Gründe haben. Einerseits kann es bei der Übermittlung Ihrer persönlichen Daten oder der Schuldsumme zu einem Übermittlungsfehler gekommen sein. Andererseits ist es möglich, dass bereits gezahlte Forderungen nicht an die SCHUFA übermittelt wurden und daher noch als offene Position gespeichert sind. Selbes kann mit einem Kredit passieren, der bereits getilgt, jedoch nicht oder verzögert als gelöscht markiert wurde. Verspätete Zahlungseingänge, die fälschlicherweise als Versäumnis übermittelt wurden, zählen ebenso zu fehlerhaften Einträgen, die nach einer Überprüfung korrigiert werden müssen.

In der Regel löscht die SCHUFA Ihre Einträge nach Ablauf der Speicherfrist automatisch, wenn die Forderungen beglichen wurden. Für Kredite und Girokonten gilt beispielsweise eine Frist von 3 Jahren. Erhält die SCHUFA die Information, dass ein Kredit beendet ist, werden die Daten noch 3 Jahre gespeichert und dann gelöscht. Bei Girokonten und Kreditkarten werden die Einträge automatisch gelöscht, wenn die SCHUFA die Information über die Auflösung des Kontos erhält.

Da bei den meisten Positionen die Löschfrist der SCHUFA 3 Jahre beträgt, dauert es entsprechend lange, bis Ihr SCHUFA-Score sich verbessert. Wenn Sie jedoch eine positive Zahlungsmoral an den Tag legen, wird dies ebenso von der SCHUFA gespeichert und kann Ihren Score positiv beeinflussen. Vermeiden Sie Ratenkäufe oder den Abschluss von Kreditverträgen, wenn es nicht unbedingt nötig ist.