Finanziertes Auto verkaufen: Weiterverkauf trotz noch laufendem Kredit

Autofinanzierungen laufen einige Jahre lang. Doch was, wenn der Wagen zwischenzeitlich nicht mehr ganz passt? In solchen Fällen könnten Sie ein finanziertes Auto verkaufen. Das ist nicht ganz einfach, aber vielfach machbar.

Das Wichtigste zum Weiterverkauf in Kürze

  • Ist ein Auto zweckgebunden finanziert, dann ist der „Besitzer“ juristisch nur der Halter, während die Bank rechtlich der Eigentümer ist.
  • Dennoch kann man ein finanziertes Auto verkaufen, wenn das Kreditinstitut dem zustimmt.
  • In der Praxis gibt es drei Möglichkeiten, um ein finanziertes Auto zu verkaufen: Vorzeitige Tilgung, Übertragung der Finanzierung oder ein finanziertes Auto verkaufen und ein neues finanzieren.

Finanziertes Auto verkaufen: Eigentümer versus Halter

Bei einem rechtsgültigen Vertrag kann keine Vertragspartei an den Konditionen nachträglich etwas ohne Zustimmung oder vertragsbrüchiges Fehlverhalten der anderen Partei ändern. Das gilt ebenso, wenn Sie ein finanziertes Auto verkaufen möchten: 

  1. Sie stehen im Vertrag als Kreditnehmer.
  2. Sie haben sich verpflichtet, X Raten zu Y Euro bis Enddatum Z zu zahlen.

Ein Recht darauf, Ihr finanziertes Auto verkaufen zu können, haben Sie daher – zunächst einmal – nicht. Was die Bank jedoch akzeptieren muss, ist ein Ablösen des Kredits, also eine mögliche Vorbedingung des Verkaufs.

Allerdings gibt es noch eine weitere Herausforderung, weil bei einem finanzierten Auto mit zweckgebundenem Kredit und Sicherungsübereignung der Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“) zwei unterschiedliche Personengruppen existieren:

Fahrzeughalter

Der Halter besitzt lediglich das Verfügungsrecht über den Wagen. Er ist also für die Alltagspraxis dafür verantwortlich. Typischerweise steht der Name des Halters in beiden Zulassungsbescheinigungen. Er kann umgangssprachlich auch Besitzer genannt werden.

Fahrzeugeigentümer

Der Eigentümer ist hingegen derjenige, der den Wagen rechtmäßig erworben hat. Meistens ist er zumindest im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), selbst wenn sein Name nicht darinstehen muss. Er legitimiert sich beispielsweise durch den Kaufvertrag oder den Nachweis, für die Kaufsumme aufgekommen zu sein.

Wichtig!

Bei einer typischen Autofinanzierung ist der Kredit zumindest für den Autokauf zweckgebunden. Daher wird die Bank den Fahrzeugbrief besitzen. 

Wenn Sie ein finanziertes Auto verkaufen wollen, werden diese Unterschiede relevant. Denn solange Sie den Kreditvertrag nicht restlos erfüllt haben, ist die Bank der Fahrzeugeigentümer. Sie sind lediglich der Halter und haben keine rechtliche Handhabe, überhaupt einen Verkauf in die Wege zu leiten. Einfach gesprochen, weil es so lange nicht Ihr Auto ist, bis der Kreditvertrag erfüllt wurde – und ein finanziertes Auto zu verkaufen ohne Brief, ist unmöglich.

Ganz egal, wie und an wen Sie Ihr finanziertes Auto verkaufen möchten, alles sollte deshalb mit einem Gespräch bei der Bank beginnen. Erst dann bestehen verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen jetzt vorstellen.

Finanziertes Auto verkaufen dank vorzeitiger Tilgung

Die geradlinigste Option, um Ihr finanziertes Auto zu verkaufen, besteht darin, den Fahrzeugbrief durch vorzeitige Tilgung „freizukaufen“. Sofern keine kostenlose Sondertilgung vereinbart wurde, ist das mit einer 0,5- bis 1,0-prozentigen Vorfälligkeitsentschädigung verbunden. In der Praxis stehen Ihnen für die Vorgehensweise sogar drei Optionen zur Verfügung:

 

Sie zahlen die Tilgung

Bei dieser Variante nutzen Sie Ihr eigenes Erspartes, um die Tilgung samt etwaiger Vorfälligkeitsentschädigung zu begleichen. Der Käufer des Wagens ist völlig außenvor, was den Verkauf (gerade an Privat) erfahrungsgemäß erheblich erleichtern kann.

Der Käufer zahlt die Tilgung

Diese Möglichkeit bedingt einen vertrauensvollen Käufer und einen absolut wasserdichten Kaufvertrag. Denn wo normalerweise Fahrzeugbrief und Geld zeitgleich die Besitzer wechseln, ist es hierbei für den Käufer erforderlich, den Kaufbetrag zu leisten, bevor er den Brief hat. Mit dem Geld bezahlen Sie die Tilgung und lösen das Besitzdokument aus.

Ein Händler zahlt die Tilgung

Dies ist eine Variante der Käufer-Tilgung. Da jedoch ein Händler als Käufer Ihres Wagens auftritt, ist die Vorgehensweise in der Praxis deutlich unkomplizierter. Insbesondere die großen PKW-Ankäufer-Ketten praktizieren diese Variante standardmäßig.

Autoverkauf, indem der Käufer die Finanzierung übernimmt

Nicht immer ist es möglich, den laufenden Kredit durch eine Einmalzahlung zu bedienen. In diesem Fall kann es jedoch eine Option sein, den Vertragspartner der Bank auszutauschen. Das bedeutet: Sofern sowohl Ihre Bank als auch der Autokäufer zustimmen, bleibt der Kredit zwar bestehen bzw. läuft weiter. Aber nicht mehr Sie sind dafür verantwortlich, sondern der neue Eigentümer des Wagens. 

Im Gegensatz zur Kreditablösung, gibt es darauf jedoch keinen Rechtsanspruch. Wenn sich Ihre Bank diesem „Kreditnehmertausch“ verweigert, haben Sie keine Einspruchsmöglichkeiten. Wenn Sie beispielsweise Ihr finanziertes Auto an Privat verkaufen möchten, der Käufer aber keine ausreichende Bonität besitzt, wird der Verkauf platzen. Ebenso könnte es beispielsweise möglich sein, dass der Käufer bereits den Kaufpreis finanziert hat und jetzt keine Querelen mit einem weiteren Kredit möchte.

 

Finanziertes Auto an den Händler verkaufen – Umwandlung

Diese Variante kommt nur infrage, wenn Sie Ihr Auto nicht über eine freie Bank, sondern einen Händler finanziert haben – und bei diesem ein weiteres, höherwertiges Fahrzeug erwerben wollen. Da in diesem Fall alles über die Händlerbank läuft und Sie Ihr finanziertes Auto verkaufen und ein Neues finanzieren, ist das meistens relativ einfach. Der Nachteil: Es funktioniert nur, wenn der Händler Ihren Wagen möchte und gleichzeitig etwas Interessantes für Sie im Bestand hat.

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FAQ: Häufige Fragen zum Thema finanziertes Auto verkaufen

Das kommt ganz darauf an, wer den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt. Liegt dieser bei der Bank, dann muss zunächst das weitere Vorgehen bezüglich des Kredits geregelt werden. 

Nein, bei Auto- und Verbraucherkrediten nicht. Allerdings darf die Bank bei einer vorzeitigen Ablösung, je nach Restlaufzeit, bis zu 1 Prozent der Restsumme als Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Nein, der Fahrzeugbrief muss bei einem Verkauf vorhanden sein. Er allein definiert zwar kein Eigentum an einem Auto, ist aber laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ein Eigentumshinweis – unabhängig davon, wer im Brief eingetragen ist. 

In dem Fall haben Sie wahrscheinlich den Wagen mittels eines Verbraucherkredits erworben und/oder es wurde aus anderen Gründen keine Sicherungsüberantwortung vereinbart. Solange Sie den Kredit weiterhin bedienen oder ablösen, dürfen Sie das Auto verkaufen.