Kredit übertragen: Die Hintergründe für einen Schuldnerwechsel im Überblick
Die meisten Kreditverträge laufen vollkommen störungsfrei bis zum Ende durch. Der Kreditnehmer zahlt stets pünktlich seine Raten und freut sich am Ende noch über den positiven Effekt auf seinen SCHUFA-Score. Der Kreditgeber macht keine Probleme, selbst wenn der Kreditnehmer sein Recht wahrnimmt, eine Sondertilgung vorzunehmen.
Allerdings gibt es durchaus persönliche Situationen, in denen ein derart harmonischer Verlauf schlichtweg nicht möglich ist. Fast alle stehen unter dem Dachbegriff „Einschneidende Veränderungen im Leben des/der Kreditnehmer/s“. Arbeitslosigkeit, Krankheit sowie Trennung rangieren dabei ganz oben. In solchen Fällen kann der bisherige Kreditnehmer seine Verpflichtungen nicht mehr wie vereinbart erfüllen. Damit sich für ihn, respektive seine Angehörigen und nicht zuletzt die Bank, keine deutlichen Nachteile ergeben, kann eine Lösung darin bestehen, den Kredit zu übertragen. Das heißt:
- Das Darlehen wird übertragen an eine Person, die bislang noch nicht in diesen Vertrag eingebunden war.
- Die Übertragung erfolgt, falls mehrere Personen als Kreditnehmer im Vertrag stehen, auf einen Teil davon, während die anderen Kreditnehmer sich zurückziehen.
- Es wird mindestens eine weitere Person als Kreditnehmer mit in den Vertrag aufgenommen und darin als vorrangiger Schuldner behandelt.
In jedem Fall wird der „alte Kreditnehmer“ (als Rechtsbegriff, der durchaus mehrere Personen umfassen kann) abgelöst oder ergänzt. An seine Stelle tritt der „neue Kreditnehmer“, dessen Personen entweder nur noch teilweise oder gar nicht mit denjenigen des alten Kreditnehmers übereinstimmen. Immer gehen dabei jedoch sämtliche Rechten und Pflichten über. Typischerweise geht damit ebenso eine Übertragung des Geldes einher – respektive den Gütern, die davon angeschafft wurden.